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Im Vergleich weisen die einzelnen Regelungen der Länder zum kommunalen Finanzhaushalt und zur Finanzrechnung begriffliche und strukturelle Unterschiede auf, die eine direkte Vergleichbarkeit erschweren. Darüber hinaus unterschieden sich innerhalb einiger Länder die Strukturen der Planung von der Struktur der Finanzrechnung.
Für die politische Steuerung haben der
Ergebnishaushalt und die Ergebnisrechnung wesentliche Bedeutung. Der
Finanzhaushalt und die Finanzrechnung haben insbesondere für die
verwaltungsinterne Liquiditätsplanung und -steuerung Relevanz.
Hervorzuheben ist die große
Bedeutung der Finanzrechnung im Rahmen der staatlichen Finanzstatistik.
Der Innenministerkonferenz wird empfohlen, die gesamtstaatliche
(Finanz)-Statistik, ggfs. zusammen mit Bund und Ländern, aus Sicht der
Validität der statistischen Daten und der Verhältnismäßigkeit der
Datenerhebung und -weiterverarbeitung zu optimieren und die Erfassung
und Verarbeitung zu erleichtern
Wissenschaftliche Stellungnahme zu haushaltsrechtlichen Regelungen zum kommunalen Finanzhaushalt und zur Finanzrechnung, Prof. Dr. Holger Mühlenkamp / Dipl.-Kfm. Andreas Glöckner, Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer
Die Schweiz hat in den letzten 20 Jahren auf allen staatlichen Ebenen das doppische Rechnungswesen eingeführt. Politik und Verwaltung sind kostenbewusster geworden und Ausgaben- und Schuldenbremsen verhindern die Verschiebung von Lasten auf künftige Generationen.
Das neue doppische Haushalts- und Rechnungswesen ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer wirksamen Verwaltungssteuerung. Deshalb kommt seiner zielgerechten Ausgestaltung eine entscheidende Bedeutung zu.
Eine verbesserte Steuerung ist das Hauptziel des neuen Haushalts- und Rechnungswesens der Kommunen. Zweifelsfragen bei der Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen sollten deshalb nicht "technisch" gelöst werden. Vorrangig ist zu fragen, mit welcher Bilanzierungsalternative (im Rahmen des gesetzlich Zulässigen) die Steuerung am besten unterstützt werden kann.
Privatwirtschaftliche Unternehmen verschiedenster Wirtschaftszweige können und müssen im Wesentlichen mit einem einheitlich geregelten externen Rechnungswesen auskommen. Vor diesem Hintergrund ist die sich entwickelnde Vielfalt an unterschiedlichen Regelungen im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen weder verständlich noch notwendig. Diese Uneinheitlichkeit erschwert erheblich den interkommunalen Erfahrungsaustausch und den interkommunalen Leistungsvergleich.
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