Neues aus Sachsen-Anhalt
Geänderte Haushaltsverordnung, neue Muster, Produkt- und Kontenrahmen.
Ausgehend von der Empfehlung der Innenministerkonferenz wurde der kommunale Haushaltsausgleich in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Dabei haben sich Abweichungen in den grundlegenden Begriffsdefinitionen, wie z. B. ordentliches und außerordentliches Ergebnis, ergeben. Die Beurteilungsmaßstäbe, ob ein kommunaler Haushalt ausgeglichen ist, sind ähnlich variantenreich im Rahmen der länderspezifischen Stufenkonzepte ausgeprägt. Daher ist der Haushaltsausgleich als Gradmesser der intergenerativen Gerechtigkeit kommunalen Handelns über die einzelnen Ländergrenzen hinweg nur bedingt tauglich.
Die Festlegung auf eine länderübergreifend
weitgehend harmonisierte Regelung zum Haushaltsausgleich ist notwendig.
Ein zwischen den Ländern vereinheitlichter Standard bedarf der
Verständigung auf Begriffsdefinitionen in Kernbereichen. Hierzu gehört
die Einigung auf eine Definition von ordentlichen bzw. außerordentlichen
Erträgen und Aufwendungen.
In Anlehnung an eine Ethik intergenerativer / interperiodischer Gerechtigkeit steht der Ergebnisplan bzw. die Ergebnisrechnung im Zentrum der Überlegungen zum Haushaltsausgleich. Grundlage des Haushaltsausgleichs soll das ordentliche Ergebnis sein. Erträge und Aufwendungen aus Anlagevermögensveräußerungen bleiben unberücksichtigt.
Wissenschaftliche Stellungnahme zu haushaltsrechtlichen Regelungen zum kommunalen Haushaltsausgleich, Prof. Dr. Holger Mühlenkamp / Dipl.-Kfm. Andreas Glöckner, Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer
Die Schweiz hat in den letzten 20 Jahren auf allen staatlichen Ebenen das doppische Rechnungswesen eingeführt. Politik und Verwaltung sind kostenbewusster geworden und Ausgaben- und Schuldenbremsen verhindern die Verschiebung von Lasten auf künftige Generationen.
Das neue doppische Haushalts- und Rechnungswesen ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer wirksamen Verwaltungssteuerung. Deshalb kommt seiner zielgerechten Ausgestaltung eine entscheidende Bedeutung zu.
Eine verbesserte Steuerung ist das Hauptziel des neuen Haushalts- und Rechnungswesens der Kommunen. Zweifelsfragen bei der Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen sollten deshalb nicht "technisch" gelöst werden. Vorrangig ist zu fragen, mit welcher Bilanzierungsalternative (im Rahmen des gesetzlich Zulässigen) die Steuerung am besten unterstützt werden kann.
Privatwirtschaftliche Unternehmen verschiedenster Wirtschaftszweige können und müssen im Wesentlichen mit einem einheitlich geregelten externen Rechnungswesen auskommen. Vor diesem Hintergrund ist die sich entwickelnde Vielfalt an unterschiedlichen Regelungen im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen weder verständlich noch notwendig. Diese Uneinheitlichkeit erschwert erheblich den interkommunalen Erfahrungsaustausch und den interkommunalen Leistungsvergleich.
4. - 5. Juni 2018 in Kassel
Seminar Controlling im Sozialbereich
17. - 21. September 2018 in Köln
Lehrgang Controlling compact!