Neuer Produktplan und Buchungsleitfaden für Baden-Württemberg
Stand Januar 2017.
Die Innenministerkonferenz hat 2003 in der
Novellierung des Gemeindehaushaltsrechts nicht nur eine Änderung des
Rechnungsstils, sondern die Verbesserung der kommunalen Steuerung
beabsichtigt. Unter anderem soll durch das neue Haushaltsrecht die
Möglichkeiten eröffnet werden,
Dazu hat der Leittext der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik der Innenministerkonferenz einen Rahmen gesteckt. Die meisten Länder folgen grundsätzlich der Empfehlung der Innenministerkonferenz zur Einbindung von produktorientierten Zielen und Kennzahlen in den kommunalen doppischen Haushalten. Jedoch haben sich Unterschiede hinsichtlich der Intensität der Rechtsbindung ergeben. Die Ausführung dieses Planungsgrundsatzes, über strategische Zielbildung zu operativen Zielen zu gelangen und zu diesen Zielen abgestimmte Kennzahlen zu bilden, die über die Zielerreichung informieren, obliegt der Verantwortung der Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung.
Die strategische Planung und Steuerung ist für eine erfolgreiche bürgerorientierte Führung unerlässlich. Dazu gehört eine mehrjährige Wirkungs-, Leistungs- und Finanzplanung. Das neue Haushaltsrecht stärkt die strategische Steuerung, sofern es gelingt, die Wirkungs-, Leistungs- und Finanzplanung im Haushalt miteinander zu verknüpfen.
Die Haushalts- und Planungsgrundsätze sind dahingehend zu überprüfen, ob sie die Steuerung anhand von Zielen auf doppischer Grundlage wirksam unterstützen.
Die Planung, Berichterstattung und Rechenschaftslegung ist im Hinblick auf die Anforderungen der Doppik konzeptionell weiterzuentwickeln und in der kommunalen Praxis anzuwenden. Dies ist ureigenste Aufgabe der Kommunen und würde durch eine einheitliche Fassung der haushaltsrechtlichen Regelungen und der Haushaltsgrundsätze deutlich unterstützt.
Wissenschaftliche Stellungnahme zu haushaltsrechtlichen Regelungen von Planungsgrundsätzen, insbesondere zu kommunalen Zielen und Kennzahlen, Prof. Dr. Holger Mühlenkamp / Dipl.-Kfm. Andreas Glöckner, Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer
Die Schweiz hat in den letzten 20 Jahren auf allen staatlichen Ebenen das doppische Rechnungswesen eingeführt. Politik und Verwaltung sind kostenbewusster geworden und Ausgaben- und Schuldenbremsen verhindern die Verschiebung von Lasten auf künftige Generationen.
Das neue doppische Haushalts- und Rechnungswesen ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer wirksamen Verwaltungssteuerung. Deshalb kommt seiner zielgerechten Ausgestaltung eine entscheidende Bedeutung zu.
Eine verbesserte Steuerung ist das Hauptziel des neuen Haushalts- und Rechnungswesens der Kommunen. Zweifelsfragen bei der Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen sollten deshalb nicht "technisch" gelöst werden. Vorrangig ist zu fragen, mit welcher Bilanzierungsalternative (im Rahmen des gesetzlich Zulässigen) die Steuerung am besten unterstützt werden kann.
Privatwirtschaftliche Unternehmen verschiedenster Wirtschaftszweige können und müssen im Wesentlichen mit einem einheitlich geregelten externen Rechnungswesen auskommen. Vor diesem Hintergrund ist die sich entwickelnde Vielfalt an unterschiedlichen Regelungen im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen weder verständlich noch notwendig. Diese Uneinheitlichkeit erschwert erheblich den interkommunalen Erfahrungsaustausch und den interkommunalen Leistungsvergleich.
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