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Frage 1: Bis wann müssen die Kommunen in meinem Heimatland auf die Doppik umstellen?
Die Umstellungszeiträume unterscheiden sich zwischen den einzelnen Ländern sehr stark. Daneben sind verschiedene Fristen gesetzt, z. B. für die Umstellung von Jahres- bzw. Gesamtabschluss. Bedauerlicherweise gibt es daneben in einigen Ländern noch Alternativen: Einige Länder erlauben weiterhin die Beibehaltung der traditionellen Kameralistik, wieder andere haben ein Optionsrecht zwischen Erweiterter Kameralistik und Doppik eingeführt. Eine Überblickgrafik über die Regelungen der einzelnen Länder finden Sie hier.
Frage 2: Ist eine Harmonisierung der doppischen Rechtsgrundlagen überhaupt noch möglich – immerhin haben bereits einige Kommunen unter großen Anstrengungen auf das neue System umgestellt?
Wir meinen: definitiv ja. Es ist richtig, dass bereits Gebietskörperschaften auf die Doppik umgestellt haben. Fortentwicklungen der Rechtsgrundlagen werden diesen Umstand berücksichtigen müssen. Generell ist auch bei Reformkommunen sicher keine Komplettumstellung nötig – unsere Forderungen zur Harmonisierung beschränken sich auf Kernbereiche, z. B. die Vereinheitlichung von bis dato unterschiedlichen Bewertungsansätzen, die sich nicht auswachsen oder eine Anpassung bei den Abschreibungsdauern. In diesen Bereichen wäre der langfristige volkswirtschaftliche Schaden aus Beibehaltung der Heterogenität wesentlich größer, als die Kosten einer Harmonisierung der Rechtsgegebenheiten, weil Haushaltsdaten langfristig unvergleichbar blieben. Damit würde dem neuen System einer seiner größten Vorteile genommen: Nämlich, dass endlich aussagekräftige Vergleiche zwischen Kommunen mit dem Ziel der Identifizierung von best- practice Lösungen und unter Beachtung des gesamten Ressourcenverbrauchs möglich sind. Dazu kommen Unvereinbarkeiten eines heterogenen Systems mit den Anforderungen der Statistik, etc., etc. – die Liste der Nachteile ließe sich beliebig erweitern.

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