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KGSt und Bertelsmann Stiftung verstehen sich vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen institutionellen Herkunft als Partner der Kommunen. Die notwendige Erneuerung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf dem Nährboden des IMK-Beschlusses sehen beide als Chance und Herausforderung an die Kommunen zugleich. Daher sind KGSt und Bertelsmann Stiftung eine Projektpartnerschaft eingegangen. Unter dem Projekttitel „Rechtsvergleich Doppik“ setzen sich beide gemeinsam für die Anwendung und Weiterentwicklung des neuen doppischen Haushalts- und Rechnungswesens ein.

Überarbeitung der GemhVO Doppik Schleswig-Holstein
Seit dem 01.01.2013 ist eine überarbeitete Gemeindehaushaltsverordnung Doppik für Kommunen in Schleswig-Holstein in Kraft. Die neuen und überarbeiteten Regelungen (veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein, GVOBl. 2012 S. 646) werden in den themenorientierten Vergleichen der Doppik-Datenbank berücksichtigt.
1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 18.09.2012 des Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände (1.NKF-Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG) beschlossen. Beispielsweise wurde die Darstellung der Verluste und Gewinne aus der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens verändert. Bisher waren sie Bestandteil des ordentlichen Ergebnisses. Ab dem Haushaltsjahr 2013 sind sie direkt mit der allgemeinen Rücklage (Eigenkapital) zu verrechnen. Die Veräußerungen von Vermögensgegenständen über oder unter Buchwert haben somit ab 2013 keinen Einfluss auf die Ergebnisrechnung der nordrheinwestfälischen Kommunen. Weitere Änderungen betreffen u. a. Inventur- und Bewertungsverereinfachungsregelungen sowie die Verweise auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
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Berliner Manifest, 1 MB
Manifest zum öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen in Deutschland; Mehr Transparenz, Effektivität und Effizienz in Politik und Verwaltungen durch ein einheitliches doppisches Haushalts- und Rechnungswesen, Prof. Dr. Dr. h.c. Dietrich Budäus

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