"Die Schweiz hat in den letzten 20 Jahren auf allen staatlichen Ebenen das doppische Rechnungswesen eingeführt. Politik und Verwaltung sind kostenbewusster geworden und Ausgaben- und Schuldenbremsen verhindern die Verschiebung von Lasten auf künftige Generationen."
Prof. Dr. Ernst Buschor

Günter Tebbe

Günter Tebbe
BSt
Tel. (05241) 81-81466

Manfred Pook

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KGSt
Tel. (0221) 376 89-41

Thomas Grieger

Thomas Grieger
KGSt
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Das Projekt „Rechtsvergleich Doppik“

KGSt und Bertelsmann Stiftung verstehen sich vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen institutionellen Herkunft als Partner der Kommunen. Die notwendige Erneuerung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf dem Nährboden des IMK-Beschlusses sehen beide als Chance und Herausforderung an die Kommunen zugleich. Daher sind KGSt und Bertelsmann Stiftung eine Projektpartnerschaft eingegangen. Unter dem Projekttitel „Rechtsvergleich Doppik“ setzen sich beide gemeinsam für die Anwendung und Weiterentwicklung des neuen doppischen Haushalts- und Rechnungswesens ein.

Projektinformationen

Warum setzen sich Bertelsmann Stiftung und KGSt für die Harmonisierung der doppischen Rechtsgrundlagen in Kernbereichen ein? Diese und andere Fragen rund um das Projekt „Rechtsvergleich Doppik“ finden Sie in unserer Projektbroschüre.

Das Berliner Manifest

Ausgehend von den Ergebnissen des Projektes zum Vergleich des doppischen kommunalen Haushaltsrechtes hat Prof. Dr. Dr. h.c. Dietrich Budäus für die Projektträger einen Ausblick auf die Entwicklung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen in Deutschland gewagt. Das Manifest wurde anlässlich einer Projektveranstaltung am 4. Mai 2009 in Berlin vorgestellt.

  • PDF Berliner Manifest, 1 MB

    Manifest zum öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen in Deutschland; Mehr Transparenz, Effektivität und Effizienz in Politik und Verwaltungen durch ein einheitliches doppisches Haushalts- und Rechnungswesen, Prof. Dr. Dr. h.c. Dietrich Budäus