IPSASB: neue IPSAS 39 und 40, Änderungen an IPSAS 21 und 26
Betrifft Leistungen an Arbeitnehmer (neu ab 2018), Zusammenschlüsse im öffentlichen Sektor (neu ab 2019) und Wertminderungen von Vermögensgegenständen (geändert ab 2018).
Prof. Dr. Berit Adam (Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin) wurde vom Deutschen
Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, dem Deutschen
Landkreistag, der Bertelsmann Stiftung und der KGSt gebeten, eine
gutachterliche Stellungnahme zu Abweichungen der IPSAS gegenüber dem derzeit gültigem kommunalen
Haushaltsrecht zu erarbeiten. Das Gutachten hat dabei ausgewählte IPSAS-Standards analysiert und stellt Unterschiede
und Gemeinsamkeiten zu den haushaltsrechtlichen Regelungen der Bundesländer
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen dar. Die in dem Gutachten verfasste Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte der ausgewählten IPSAS wurde in diese Datenbank übernommen. Damit ist eine Gegenüberstellung der Regelungen in
den länderspezifischen Gemeindehaushaltsverordnungen (GemHVO) und
Gemeindeordnungen (GO) zu den aufgenommenen IPSAS möglich.
Folgende IPSAS-Standards wurden im Gutachten bearbeitet:
Ergänzt wird das Gutachten um eine erste Einschätzung des erforderlichen Umstellungsaufwands für kommunale Gebietskörperschaften in Deutschland inklusive von eventuell zu erwartenden Softwareumstellungen.
Die Anleitung dient zur besseren Bedienung der Vergleichsdatenbank zum Vergleich der Kernaussagen der ausgewählten IPSAS und der länderspezifischen Vorschriften zum kommunalen Haushaltsrecht.
Im Gutachten werden Kernsätze von ausgewählten IPSAS-Standards herausgearbeitet. Die IPSAS werden für die Entwicklung von europäischen Standards (EPSAS) als Grundlage berücksichtigt. Dabei wird die Relevanz für Kommunen begutachtet und erste Schätzungen des Umstellungsaufwands vorgenommen.
In dem Gutachten wird dargestellt, inwieweit die europäischen Verträge eine Grundlage für die Einführung von EPSAS darstellen.
Die Schweiz hat in den letzten 20 Jahren auf allen staatlichen Ebenen das doppische Rechnungswesen eingeführt. Politik und Verwaltung sind kostenbewusster geworden und Ausgaben- und Schuldenbremsen verhindern die Verschiebung von Lasten auf künftige Generationen.
Das neue doppische Haushalts- und Rechnungswesen ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer wirksamen Verwaltungssteuerung. Deshalb kommt seiner zielgerechten Ausgestaltung eine entscheidende Bedeutung zu.
Eine verbesserte Steuerung ist das Hauptziel des neuen Haushalts- und Rechnungswesens der Kommunen. Zweifelsfragen bei der Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen sollten deshalb nicht "technisch" gelöst werden. Vorrangig ist zu fragen, mit welcher Bilanzierungsalternative (im Rahmen des gesetzlich Zulässigen) die Steuerung am besten unterstützt werden kann.
Privatwirtschaftliche Unternehmen verschiedenster Wirtschaftszweige können und müssen im Wesentlichen mit einem einheitlich geregelten externen Rechnungswesen auskommen. Vor diesem Hintergrund ist die sich entwickelnde Vielfalt an unterschiedlichen Regelungen im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen weder verständlich noch notwendig. Diese Uneinheitlichkeit erschwert erheblich den interkommunalen Erfahrungsaustausch und den interkommunalen Leistungsvergleich.
18. Februar 2019 EPSAS-Symposion in Berlin
Das IDW veranstaltet am 18. Februar 2019 ein Symposion zu den EPSAS in Berlin. Konkret geht es um die Frage, was der deutsche Beitrag zu dem europäischen Projekt sein kann oder sollte. Namhafte Vertreter werden diese Frage aus verschiedenen Perspektiven beleuchten: Politik, Rechnungshöfe, öffentliche Verwaltung – insbesondere auch Kommunen und Sozialversicherung, Wissenschaft und Berufsstand der Wirtschaftsprüfer.
11. - 15. März 2019 in Bonn Lehrgang Controlling Compact
Im Rahmen einer Fallstudie werden die wesentlichen Inhalte des Controllings vermittelt. Zur Anmeldung und zum Programm geht es hier.
18. - 19. März 2019 in Dortmund Modul B Zertifizierungsreihe IDR für Rechnungsprüfer
Das Lehrgangsmodul richtet sich an Fachkräfte der Rechnungsprüfung, die das IDR-Zertifikat Rechnungsprüfung erwerben wollen und das Modul A bereits absolviert haben und sich in den Themen weiter professionalisieren wollen. Zur Anmeldung hier.
16. Mai 2019 Fachkonferenz zur E-Rechnung in Köln im Radisson Hotel.
Ausgewiesene kommunale Experten zeigen anhand von Praxisbeispielen wie die Einführung der E-Rechnung für Kommunen gelingen kann. Das Programm und die Anmeldung finden Sie hier.