Neues aus Sachsen-Anhalt
Geänderte Haushaltsverordnung, neue Muster, Produkt- und Kontenrahmen.
In Folge der Schuldenkrise in Europa hat die EU-Kommission die Harmonisierung des Rechnungswesens im öffentlichen Sektor empfohlen. Basis der ersten Aktivitäten auf europäischer Ebene ist die Richtlinie 2011/85, wo eine Stellungnahme der EU-Kommission zur Eignung der IPSAS gefordert wird. Ein wichtiger Meilenstein im Prozess zur Einführung der EPSAS war die Durchführung von öffentlichen Konsultationen. Im Rahmen derselben wurde unter anderem festgestellt, dass
Eine von Eurostat in Auftrag gegebene Studie (PWC 2014) hat ergeben, dass die Kosten für die deutschen Kommunen im Falle einer Umstellung zwischen 35 und 204 Millionen Euro liegen werden.
Die Entwicklung der europäischen Standards wird im Bericht der EU-Kommission vom 6.3.2013 schrittweise vorgeschlagen. Die einzelnen Standards sollten unter Berücksichtigung folgender Aspekte erarbeitet werden:
Da sich die IPSAS aus der Sicht der EU-Kommission als Basis der EPSAS eignen, könnten diese in drei Kategorien eingeteilt werden:
Den Kernbestand zukünftiger EPSAS könnten laut Kommission beispielsweise die Normen bilden, die ohne bzw. mit nur geringfügigen Änderungen umsetzbar sind.
Zur Planung der Umsetzung wurde daher eine Working Group (Arbeitsgruppe) gebildet, der Vertreter aller Mitgliedsländer angehören. Für Deutschland sind dies Mitarbeiter des Bundesministeriums der Finanzen, der Landesministerien und der Rechnungshöfe. Die Working Group hat sich wiederum in vier "Cells" (themenbezogene Unterarbeitsgruppen) mit je 4-6 Experten gegliedert, deren Arbeit bis 2019 abgeschlossen sein soll.
Die Einführung der EPSAS soll:
Angedacht ist seitens Eurostat derzeit folgende Projekt-Zeitschiene über einen Zeitraum von 10 Jahren:
Bildquelle: Makaronidis, Alexandre: EPSAS: Betrifft das auch Sie? : European Public Sector Accounting Standards (EPSAS). Frankfurt am Main, 01.12.2016, Folie 13.
Chancen
Risiken
KGSt, Bundestag, Bundesrat, Bundesrechnungshof haben sich kritisch mit der Einführung von europäischen Rechnungslegungsstandards befasst. In ihren Stellungnahmen und Beschlüssen weisen sie auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis hin und fordern eine ausreichende Berücksichtigung der deutschen Standards, Interessen und Erfahrungen.
Zeitschriftenaufsätze, Positionspapiere:
Brixner, Helge C. ; Müller-Marqués Berger, Thomas: EPSAS — Ferne Zukunft oder konkreter Handlungsbedarf? In: Innovative Verwaltung 39 (2017), Nr. 4, S. 32–35
Brixner, Helge C. ; Domroes, Torsten: Aufwände und Bedarfe durch die EPSAS-Rechnungslegung. In: Innovative Verwaltung 38 (2016), 7-8, S. 34–37
Glöckner, Andreas: Anforderungen an die neue öffentliche Rechnungslegung. In: Innovative Verwaltung 38 (2016), Nr. 5, S. 39–42
Gerhards, Ralph: EPSAS : Die Europäische Kommission beschleunigt das
Tempo. In: Verwaltung & Management 22 (2016), Nr. 4, S. 217–221
KGSt: Was bedeutet die Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards für die Kommunen (EPSAS)? : KGSt®-Positionspapier März 2016.
Brixner, Helge C. ; Erdmann, Jörg: Herausforderung EPSAS : Chancen und Risiken aus deutscher Perspektive. In: Verwaltung & Management 21 (2015), Nr. 5, S. 251–257
Bücher, Buchbeiträge:
Oettinger, Michael: EPSAS : Leitfaden - Vorbereitung auf die Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards im öffentlichen Sektor. Hamburg : tredition, 2015
Hessischer Rechnungshof (Hrsg.): Entwicklung der öffentlichen Rechnungslegung in Europa - European Public Sector Accounting Standards (EPSAS), Wiesbaden: 2014.
Sterz, Andrea: EPSAS - eine Chance für eine harmonisierte Rechnungslegung in Europa. In: Gerhards, R. ; Goldbach, A. (Hrsg.): Entscheidungsorientierte Verwaltungssteuerung: Entscheidungsgrundlage, Entscheidungsunterstützung, Entscheidung. Dresden: Saxonia Verlag, 2014, S. 171-186
Die Schweiz hat in den letzten 20 Jahren auf allen staatlichen Ebenen das doppische Rechnungswesen eingeführt. Politik und Verwaltung sind kostenbewusster geworden und Ausgaben- und Schuldenbremsen verhindern die Verschiebung von Lasten auf künftige Generationen.
Das neue doppische Haushalts- und Rechnungswesen ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer wirksamen Verwaltungssteuerung. Deshalb kommt seiner zielgerechten Ausgestaltung eine entscheidende Bedeutung zu.
Eine verbesserte Steuerung ist das Hauptziel des neuen Haushalts- und Rechnungswesens der Kommunen. Zweifelsfragen bei der Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen sollten deshalb nicht "technisch" gelöst werden. Vorrangig ist zu fragen, mit welcher Bilanzierungsalternative (im Rahmen des gesetzlich Zulässigen) die Steuerung am besten unterstützt werden kann.
Privatwirtschaftliche Unternehmen verschiedenster Wirtschaftszweige können und müssen im Wesentlichen mit einem einheitlich geregelten externen Rechnungswesen auskommen. Vor diesem Hintergrund ist die sich entwickelnde Vielfalt an unterschiedlichen Regelungen im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen weder verständlich noch notwendig. Diese Uneinheitlichkeit erschwert erheblich den interkommunalen Erfahrungsaustausch und den interkommunalen Leistungsvergleich.
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