"Die Schweiz hat in den letzten 20 Jahren auf allen staatlichen Ebenen das doppische Rechnungswesen eingeführt. Politik und Verwaltung sind kostenbewusster geworden und Ausgaben- und Schuldenbremsen verhindern die Verschiebung von Lasten auf künftige Generationen."
Prof. Dr. Ernst Buschor

Thomas Grieger

Thomas Grieger
KGSt
Tel. (0221) 37689-50

Manfred Pook

Manfred Pook
KGSt
Tel. (0221) 376 89-41

Günter Tebbe

Günter Tebbe
BSt
Tel. (05241) 81-81466

Website der Bertelsmann Stiftung Link

Website der KGSt Link

Website-Pfad

Bestandteile des Haushaltsplans

Alternativ

In der Betrachtung der Unterschiede in den Bestandteilen des Haushaltsplanes ist massiv aufgefallen, dass sich die für gleiche Sachverhalte und Inhalte verwendeten Begrifflichkeiten in häufigen Fällen mehr oder wenig unterscheiden. In der Diskussion im Beirat und in der KGSt-Arbeitsgruppe konnten jedoch im Bezug auf die Verwendung verschiedener Begrifflichkeiten für gleiche Inhalte keine konkreten Begründungen für die aufgezeigten Abweichungen gefunden werden. Dies verkompliziert nachhaltig das länderübergreifende Verständnis von grundlegenden Begriffen der Haushaltssystematik. Indirekt wird sich dies auch auf kommunale Vergleiche auswirken, da eine Unsicherheit latent vorhanden sein wird, ob bei verschiedenen Begriffen auch Inhaltsgleichheit besteht. Um diese Probleme zu beseitigen, sollte die Innenministerkonferenz im Rahmen der Evaluierung der kommunalen Doppikgesetze eine Harmonisierung der Begrifflichkeiten und deren Inhalten anstreben. Hilfreich dabei wäre, die Gemeindehaushaltsverordnungen durch einen separaten Paragrafen zur einheitlichen Begriffdefinition zu ergänzen. Verschiedene Länder haben dies bereits durchgeführt.

Projektempfehlung

Begriffdefinitionen müssen vereinheitlicht werden

Im Rahmen der der Beratungen der Innministerkonferenz sollte Einigkeit erzielt werden, dass speziell für die Grundbegrifflichkeiten der Haushaltsystematik, insbesondere für den Haushaltsplan, Begriffe inhaltlich und sprachlich vereinheitlicht werden, um die länderübergreifende Kommunikation zum kommunalen Haushalt gewährleisten zu können.