"Privatwirtschaftliche Unternehmen verschiedenster Wirtschaftszweige können und müssen im Wesentlichen mit einem einheitlich geregelten externen Rechnungswesen auskommen. Vor diesem Hintergrund ist die sich entwickelnde Vielfalt an unterschiedlichen Regelungen im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen weder verständlich noch notwendig. Diese Uneinheitlichkeit erschwert erheblich den interkommunalen Erfahrungsaustausch und den interkommunalen Leistungsvergleich."
Prof. Dr. Andreas Lasar

Thomas Grieger

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Manfred Pook

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Günter Tebbe

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Kommunaler Gesamtabschluss

Alternativ

Ausgehend vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Verwaltung bietet der Gesamtabschluss Möglichkeiten der Herstellung von Gesamtverantwortung für die Konzernführung. Durch die Ergänzung um eine Segmentberichterstattung wäre auch die Implementierung von strategischen Zielen und die gesamtkommunale Berücksichtigung, unabhängig von der Organisationsform, innerhalb eines Politikfeldes möglich.

 

Wie bei allen anderen Schwerpunktthemen fällt auf, dass auch hier eine nicht sachlich begründbare Begriffsvielfalt, aber auch inhaltliche Unterschiede vorhanden sind, die nicht hingenommen werden sollten.

 

Erhebliche Schwierigkeiten liegen in den langen Fristen begründet, die eine zeitnahe Betrachtung eines Gesamtabschlusses verhindern und daraus zwingend resultierende kurzfristige Steuerungsmaßnahmen unmöglich machen.

Projektempfehlung

1. Gesamtabschluss und Berichterstattung zur Konsolidierung sollten analog zu den Regelungen zu den Kernhaushalten mit einer kommunalen Strategieentwicklung verknüpft werden.

 

2. Die Begrifflichkeiten, die im Hinblick auf die Regelungen zum Gesamtabschluss zur Anwendung kommen, sollten länderübergreifend vereinheitlicht werden.

 

3. Die Befreiungstatbestände sollten länderübergreifend möglichst einheitlich, zumindest nach übereinstimmenden Kriterien, geregelt werden.

 

4. Die rechtlich vorgegebenen Erstellungs- und Feststellungszeitpunkte sollten länderübergreifend vereinheitlicht werden. Die Fristen zur Erstellung des Gesamtabschlüsse muss deutlich verkürzt werden, um eine zeitnahe Berichterstattung und daraus resultierende Steuerungsmaßnahmen kurzfristige ergreifen zu können.

 

5. Die Berichterstattung zum Gesamtabschluss sollte perspektivisch analog einer Segmentberichterstattung erweitert werden. Erst dadurch wird es möglich, zur Erreichung strategischer und operative Ziele bei allen kommunalen Aufgaben unabhängig von der Organisationsform zu berichten.

Dokumente

  • PDF Kommunaler Gesamtabschluss, 89 KB

    Wissenschaftliche Stellungnahme zu den haushaltsrechtlichen Regelungen des kommunalen Gesamtabschlusses, Prof. Dr. Jürgen Gornas, Helmut-Schmidt-Universität, Hamburg