"Das neue doppische Haushalts- und Rechnungswesen ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer wirksamen Verwaltungssteuerung. Deshalb kommt seiner zielgerechten Ausgestaltung eine entscheidende Bedeutung zu."
Prof. Dr. Jürgen Gornas

Thomas Grieger

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Passivpositionen der Bilanz (Eröffnungsbilanzierung)

Alternativ

Die kommunalen Mindeststrukturen der Passivseite der Bilanz unterscheiden sich länderspezifisch nicht nur begrifflich, sondern auch inhaltlich. Ein Beispiel ist die unterschiedliche Strukturierung der Position Eigenkapital / Kapitalposition / Nettoposition in den kommunalen Bilanzen, die bedingt durch Erstbewertung des Vermögens und die unterschiedlichen Ausprägungen der Stufenkonzepte des Haushaltsausgleichs stark variieren. Dadurch ist selbst eine sprachliche Auseinandersetzung zu diesem Themenbereich über Ländergrenzen hinweg nur mit großem Aufwand möglich. 

Die Regelungen der Berechnungsgrundlage von Rückstellungen, insbesondere Pensionsrückstellungen für Beamtinnen und Beamte, weichen erheblich voneinander ab und führen zu einer unterschiedlichen Beurteilung der Höhe des "Eigenkapitals" der jeweiligen Kommune nach der erstmaligen Bilanzierung sowie in den Folgeperioden.

Zur Beurteilung der Generationengerechtigkeit wird der Haushaltsausgleich als Maßstab herangezogen. Der Haushaltsausgleich bezieht sich ausdrücklich auf Erhaltung des Eigenkapitals. Dir Frage bleibt jedoch unbeantwortet, in welcher Höhe kommunales Eigenkapital vorgehalten werden muss, um generationengerecht zu handeln.

Projektempfehlung

1.  Es wird empfohlen, die derzeit in den Rechtsgrundlagen verwendeten Begriffe zu harmonisieren und für eine einheitliche Begriffsverwendung zu sorgen. Es wird darüber hinaus empfohlen, die in den Rechtsgrundlagen enthaltene Strukturierung des Eigenkapitals wie folgt zu harmonisieren:

 

Oberbegriff:

Eigenkapital

 

Begriffe für Teile des Eigenkapitals:

- Basiskapital

- Rücklage aus ordentlichen Erträgen

- Ordentlicher Verlustvortrag

- Rücklage aus außerordentlichen Erträgen

- Außerordentlicher Verlustvortrag

- Zweckgebundene Rücklage

 

2.  Durch die länderspezifische Abweichung der Abzinsungsfaktoren werden extreme Unterschiede in der Höhe der Pensionsrückstellungen erzeugt. Das erschwert die Vergleichbarkeit und sollte daher durch einen einheitlichen Zinssatz, der länderübergreifend festgelegt werden muss, vermieden werden.

 

3. Für die Ausweisung von Rückstellungen in kommunalen Bilanzen, insbesondere im Bezug auf Instandhaltungsrückstellungen, sollte das Vollständigkeitsprinzip gelten. Um ein reales Bild der Vermögens- und Schuldenlage einer Kommune abzubilden, dürfen keine Rückstellungspositionen ausgenommen werden.

 

Diskussionsempfehlung:

Die Projektbeteiligten gehen davon aus, dass die Höhe und die Entwicklung des Eigenkapitals einer Kommune in Zukunft eine große - auch öffentliche - Aufmerksamkeit finden wird. Unter diesem Aspekt bieten die Projektbeteiligten einen Diskussionsbeitrag für eine kommunaltypische  Auseinandersetzung mit dem Konstrukt „Eigenkapital“. Es wird empfohlen, die Diskussion fortzuführen.

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