"Privatwirtschaftliche Unternehmen verschiedenster Wirtschaftszweige können und müssen im Wesentlichen mit einem einheitlich geregelten externen Rechnungswesen auskommen. Vor diesem Hintergrund ist die sich entwickelnde Vielfalt an unterschiedlichen Regelungen im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen weder verständlich noch notwendig. Diese Uneinheitlichkeit erschwert erheblich den interkommunalen Erfahrungsaustausch und den interkommunalen Leistungsvergleich."
Prof. Dr. Andreas Lasar

Thomas Grieger

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Tel. (0221) 37689-50

Manfred Pook

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Günter Tebbe

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Wertansätze in der Eröffnungsbilanz

Alternativ

Zum Thema "Wertansätze in der Eröffnungsbilanzierung" wurden die länderspezifischen Regelungen zur Erstbilanzierung der Aktivposten der kommunalen Bilanz mit den grundsätzlichen Empfehlungen der Innenministerkonferenz abgeglichen. Unterschiede, insbesondere im Rahmen von Alternativbewertungen sowie bei grundlegenden Festlegungen des Wertansatzes, werden dabei transparent. Dabei wurden insbesondere die Bewertungen der kommunalen Grundstücke, der Gebäude und des Infrastrukturvermögens verglichen und Auswirkungen auf die kommenden Jahresabschlüsse und die Folgen der Erstbewertungen auf den jeweiligen Haushaltsausgleich beschrieben. Ländervergleichende Synopsen zu diesem Thema können hier generiert werden.

Projektempfehlung

1.     Vereinheitlichung der Wertansätze für kommunale Grundstücke

 

Trotz der fortgeschrittenen Erstbewertung in den Kommunen sollte der Bewertungsansatz für kommunale Grundstücke kurzfristig weitestgehend harmonisiert werden, da sich hier Bewertungsunterschiede auf keinen Fall - auch langfristig nicht – auswachsen werden. Durch die im Rechtsvergleich festgestellten nachhaltigen Unterschiede in den Bewertungsmethoden, insbesondere im Rahmen einer Alternativbewertung, sofern keine konkreten Anschaffungs- und Herstellungswerte vorliegen, sind diese Bilanzansätze dauernd nicht vergleichbar. Für die Alternativbewertung sollten daher einheitliche Kategorien auf der Grundlage von Bodenrichtwerten ohne Rückindizierung, ggfls. unter Berücksichtigung von einheitlichen Abschlagssätzen, herangezogen werden.

 

 

2.      Einheitliche Nutzungsdauern

 

Es wird empfohlen, Nutzungsdauern von kommunalen Vermögensgegenständen ohne Entscheidungskorridor einheitlich länderübergreifend festzulegen, um beginnend mit der erstmaligen Bewertung des kommunalen Vermögens eine langfristige Vergleichbarkeit der kommunalen Bilanzen zu gewährleisten.

 

 

3.   Zunächst Verzicht auf länderübergreifende Bilanzvergleiche  

 

Es wird empfohlen, auf länderübergreifende Vergleiche zunächst zu verzichten und nur in den jeweiligen Ländern Bilanzvergleiche heranzuziehen.

Dokumente

  • PDF Wertansätze in der Eröffnungsbilanz, 3 MB

    Wissenschaftliche Stellungnahme zu haushaltsrechtlichen Regelungen der erstmaligen Bewertung des kommunalen Vermögens, Prof. Dr. Holger Mühlenkamp / Dipl.-Kfm. Andreas Glöckner, Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer