IDW-Stellungnahmen zu den IPSASB-Vorschlägen zur Leasingbilanzierung
Nach dem neuen Standardentwurf des IPSASB werden künftig grundsätzlich sämtliche Leasingverhältnisse in der Bilanz abgebildet. Das Kriterium des wirtschaftlichen Eigentums wird ersetzt durch den sogenannten Nutzungsrechtansatz. Anders als in IFRS16 Leasingverhältnisse sieht der IPSASB den neuen Bilanzierungsansatz jedoch nicht nur für den Leasingnehmer, sondern auch für den Leasinggeber vor.
Die Gründe hält das IDW für nachvollziehbar, denn im öffentlichen Sektor würden Leasingnehmer und -geber häufig demselben Konsolidierungskreis angehören. Durch die spiegelbildliche Bilanzierung ließen sich Probleme bei der Konsolidierung vermeiden.
Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.